"Fit für die Zukunft"
Vereinsstruktur des ASV Dachau
Im Jahr 2017 hat die Mitgliedervesammlung des ASV Dachau für eine Satzungsänderung gestimmt, die - so der damalige 1.Vorsitzende Rudolf Scherer - "den Verein fit für die Zukunft" macht: „Einen modernen Sportverein in Zukunft zu führen und zu leiten, ist ehrenamtlich nicht mehr möglich. Das muss uns allen klar sein“, plädierte der langjährige Vereinsvorstand für die neue Satzung.
Die neue Struktur des ASV sieht neben einer Delegiertenversammlung mit gewählten Vertretern aus allen Abteilungen und Fachbereichen und dem hauptamtlichen Vorstand einen Aufsichtsrat und einen Vereinsrat als Kontroll- und Beratungsorgane vor.
In folgendem Organigramm sind ihre Aufgaben und ihr Zusammenspiel dargestellt:
Die Struktur des ASV Dachau
Die Delegiertenversammlung besteht aus gewählten Vertretern aller Abteilungen iund Fachbereiche. Jede Abteilung und jeder Fachbereich ist darin proportional zu ihrer Größe repräsentiert und wirkt an der demokratischen Willensbildung im Verein mit, sie wählt beispielsweise den Aufsichtsrat. Jede Abteilung und jeder Fachbereich entsendet mindestens eine(n) gewählte(n) Delegierte(n). Hat eine Abteilung zwischen 51 und 100 Mitglieder, wird sie von zwei Delegierten vertreten. Ab einer Größe von 101 Mitgliedern kommt für alle weiteren 100 Mitglieder ein Delegierter hinzu, maximal aber 12 Delegierte pro Abteilung oder Fachbereich. Die Delegiertenversammlung kommt einmal im Jahr zusammen.
Der große Vorteil ist: Die namentlich bekannten Delegierten können schon im Vorlauf vor wichtigen Entscheidungen mit Hintergrundinformationen versorgt werden. So werden Entscheidungen fundierter, als wenn man Grundlageninformationen – wie nach alter Satzung – erst bei der Abstimmung in der Mitgliederversammlung erhält.
Der Aufsichtsrat besteht aus drei bis sechs ehrenamtlichen Mitgliedern, die von der Delegiertenversammlung gewählt werden. Der Aufsichtsrat gibt die Leitlinie des Vereins vor, er bestellt den hauptamtlichen Vorstand und berät ihn, ist aber nicht mehr das allein haftende Entscheidungsorgan. Der Aufsichtsrat kontrolliert den neu geschaffenen hauptamtlichen Vorstand, beispielsweise über die Genehmigung des Haushaltsplans.
Beratende Funktion hat auch der unveränderte Vereinsrat, das Herzstück des Vereins. Denn ihm gehören neben Vorstand, Aufsichtsrat, Kassenprüfern und weiteren gewählten Mitgliedern alle Abteilungs- und Fachbereichsleiter kraft ihres Amtes an und können somit die Interessen der einzelnen Abteilungen zusätzlich zur Delegiertenversammlung einbringen.
Der Vorstand kann künftig sowohl ehrenamtlich als auch hauptamtlich tätig sein und wird vom Aufsichtsrat bestellt. Er ist das ausführende Organ des Vereins - er führt die laufenden Geschäfte innerhalb des vorgegebenen Haushaltsplanes und der Leitlinie des Vereins. So ist er beispielsweise Ansprechpartner bei allen Außenbeziehungen des Vereins und auch bei den Arbeitsverträgen der Vereinsmitarbeiter. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat kontrolliert. Seine Entlastung erfolgt wie bisher über die Delegiertenversammlung.